In der Ingolstädter Altstadt kann für die Außengastronomie eine Sperrzeitverkürzung beantragt werden.
(ir) Für die Außengastronomie in der Altstadt kann bis zum Ende des Sommerhalbjahrs bis 30. September 2020 eine Sperrzeit ab 24:00 Uhr beantragt werden. Diese gilt nicht generell, sondern setzt einen individuellen Antrag des jeweiligen Gastronomen voraus.
Alle Gastronomiebetriebe in der Altstadt haben wieder die Möglichkeit, schriftlich diesen Antrag bei der
Stadt Ingolstadt
Ordnungs- und Gewerbeamt
Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt
auf Verkürzung der Außengastronomiesperrzeit zu stellen. Hierfür gelten folgende Regeln:
I. Diese Sperrzeitfestsetzung hat eine Gültigkeit für das Sommerhalbjahr, also bis 30. September 2020. Danach gilt wieder die ursprüngliche Sperrzeit.
II. Für den Betrieb des Wirtschaftsgartens werden folgende Auflagen erteilt:
a) Musikdarbietungen jeder Art sind ab 22:00 Uhr einzustellen.
b) Ab 23:30 Uhr ist die Verabreichung von Getränken und Speisen zu beenden.
c) Ab 24:00 Uhr dürfen sich keine Gäste mehr im Wirtschaftsgarten aufhalten. Aufräumarbeiten, auch für die Bestuhlung, müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.
Um die Einhaltung der Regelung zu gewährleisten, wird der Kommunale Ordnungsdienst kontrollieren. Bei festgestellten Verstößen wird die Sperrzeit für den Wirtschaftsgarten wieder auf den alten Stand zurückgeführt, um den Schutz der Anwohner vor übermäßigen Lärmbelästigungen zu gewährleisten.