Stadt Ingolstadt sucht Schöffinnen und Schöffen



Bewerbungen sind bis Freitag, 3. März 2023 möglich.

(ir) Im ersten Halbjahr 2023 werden die Schöffinnen und Schöffen für die Straf- und Jugendgerichtsbarkeit neu ausgewählt. Die Amtszeit dieser ehrenamtlichen Richterinnen und Richter dauert vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028.



Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Ingolstadt unter der Adresse www.ingolstadt.de/schoeffenwahl abrufbar. Alles rund um ein Schöffenamt erfährt man beim Bayerischen Justizministerium (bayern.de) oder beim Bundesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter unter www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffen-bayern.de



Telefonische Auskünfte rund um das Thema Schöffenwahl gibts beim Rechtsamt der Stadt Ingolstadt unter der Rufnummer (08 41) 3 05-14 15. Interessenten für ein Amt als Jugendschöffe können sich an das Amt für Jugend und Familie unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-4 54 02, wenden. Bewerbungen sind bis Freitag, 3. März möglich.



Die Stadt kann dem Wahlausschuss beim Amtsgericht nur Bewerberinnen und Bewerber vorschlagen, die in Ingolstadt wohnen. Interessenten aus anderen Gemeinden können sich unter www.schoeffenwahl.de informieren oder sich an ihre Gemeindeverwaltung beziehungsweise das jeweilige Kreisjugendamt wenden.



Schöffinnen und Schöffen wirken gleichberechtigt an der Verhandlung und der Entscheidungsfindung der Strafgerichte an den Amts- und Landgerichten mit. Die Interessenten sollen über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Für die Tätigkeit an Jugendgerichten sind besondere Erfahrungen in der Jugenderziehung oder Jugendarbeit erforderlich.



Bewerben können sich nur deutsche Staatsangehörige, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet oder das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Das Geburtsdatum muss daher nach dem 1. Januar 1954 oder vor dem 2. Januar 1999 liegen. Um den Verhandlungen an Sitzungstagen sicher folgen zu können, werden gesundheitliche Eignung und die sichere Beherrschung der deutschen Sprache vorausgesetzt. Es gibt bestimmte Ausschlussgründe vom Schöffenamt, die in den Bewerbungsunterlagen näher erläutert werden.



Für die Teilnahme an Verhandlungen besteht ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, Lohnausgleich und Aufwandsentschädigung. Als Anerkennung für das bürgerschaftliche Engagement erwartet Schöffinnen und Schöffen eine interessante Tätigkeit mit vielfältigen Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.