Städtische Sportstätten bleiben geschlossen



Bis mindestens Anfang Mai müssen sämtliche Bezirkssportanlagen, Freisportanlagen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken geschlossen werden.

(ir) Nachdem die geltenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern bis einschließlich Sonntag, 3. Mai 2020 verlängert wurden, müssen auch alle städtischen Sportstätten bis mindestens zu diesem Datum geschlossen bleiben. Das betrifft sämtliche Bezirkssportanlagen, Freisportanlagen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken sowie weitere in räumlichem Verbund befindlichen Sporträume (zum Beispiel Gymnastikräume, Krafträume, Tanzhallen etc.).



Gleiches gilt auch weiterhin für vereinseigene Räumlichkeiten. Für alle diese Sportstätten gilt ein ausnahmsloses Betretungsverbot. Über das weitere Vorgehen ab dem 4. Mai 2020 wird in den kommenden Wochen nach entsprechender Sachlage entschieden.