Das Amt für steuerliche Angelegenheiten erinnert an den Zahlungstermin der Hundesteuer für das laufende Jahr 2019.
(ir) 1. Die Steuerschuld wird am 1. April zur Zahlung fällig.
2. Die Hundesteuerbescheide bis einschließlich 2018 gelten auch für das Kalenderjahr 2019, sofern die gleichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
3. Hinweis: Hunde, die über vier Monate alt und noch nicht gemeldet sind, müssen unverzüglich bei der Stadt Ingolstadt, Theodor-Heuss-Straße 53, 85055 Ingolstadt von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr angemeldet werden (§ 12 Hundesteuersatzung).
Die Formulare „Hundesteuer-Anmeldung/-Abmeldung“ und „SEPA-Lastschriftmandat“ können auf der Internetseite www.ingolstadt.de/formulare abgerufen werden, sind jedoch auch im Bürgeramt (Neues Rathaus, Erdgeschoss) vorrätig.
Steuerschuldner ist der Halter beziehungsweise Eigentümer des Hundes (vgl. § 3 der Satzung).
Die Hundesteuersatzung der Stadt Ingolstadt findet man auf der Internetseite www.ingolstadt.de/hundesteuer
4. Bei Nichterfüllung der Meldepflicht können Bußgelder festgesetzt werden.
Für Rückfragen stehen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Stadt Ingolstadt, Amt für steuerliche Angelegenheiten, Sachgebiet Gemeindesteuern selbstverständlich auch gerne telefonisch unter der Rufnummer (08 41) 3 05-0 zur Verfügung.