Verdacht auf Vogelgrippe bestätigt




(ir) Das nationale Referenzlabor auf der Insel Riems bestätigte das Vorliegen des H5N8-Virus bei der an der Staustufe gefundenen Ente. 

Auch andere Regionen Bayerns meldeten den Nachweis des Erregers oder stehen in Abklärung, so dass mittlerweile in ganz Bayern eine Aufstallverpflichtung für Geflügel besteht. Diese Verpflichtung dient insbesondere dem Schutz des Hausgeflügels. Infektionen des Menschen mit dem Virus H5N8 sind bisher nicht bekannt. Für eine Infektion des Menschen über Lebensmittel, die von Geflügel stammen, gibt es bisher ebenfalls keinerlei Belege, daher können solche Produkte unter Beachtung der Einhaltung der üblichen Küchenhygiene, Geflügelprodukte sollten immer durcherhitzt verzerrt werden, ohne Bedenken verzehrt werden.



Was ist zu tun, wenn tote Wildvögel gefunden werden?
Einzelne Wildvögel verenden vor allem in den Wintermonaten auch aus verschiedensten natürlichen Gründen. Insbesondere von Singvögeln wie Amsel, Fink, Spatz usw., aber auch der Taube gehen nach derzeitigem Kenntnisstand kein besonderes Risiko einer Übertragung des Vogelgrippevirus aus. Daher greifen die Behörden hier erst ein, wenn an einem Fundort gehäuft tote Singvögel vorgefunden werden. Bei toten Wasservögeln jedoch, wie Ente, Schwan, Gans, oder bei toten Greifvögeln veranlassen die Behörden auch bei Einzeltieren Untersuchungen auf Vogelgrippe.



Für Funde im Ingolstädter Stadtgebiet wurde eine separate Telefonnummer eingerichtet: (08 41) 3 05-14 50. Diese Nummer dient ausschließlich der Meldung von toten Tieren.

Besteht genereller Informationsbedarf zum Thema Vogelgrippe, so kann das Veterinärwesen Ingolstadt zu den Dienstzeiten unter der Nummer (08 41) 3 05-14 94 kontaktiert werden.