Bei den Versammlungen soll ein Mund- und Nasenschutz getragen und zwischen zwei Personen mindestens 1,5 Meter Abstand eingehalten werden.
(ir) Das Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten teilt in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit, dass ab sofort notwendige Versammlungen der Jagdgenossenschaften unter bestimmten Voraussetzungen wieder durchgeführt werden können.
Als dringend erforderlich werden insbesondere Versammlungen zur Neuwahl des Jagdvorstands sowie Beschlüsse über den Abschluss von Pachtverträgen erachtet. Die Versammlungen sind so durchzuführen, dass, wo immer möglich, ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Meter eingehalten werden kann.
Weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz, etwa das Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken und regelmäßiges Lüften von geschlossenen Räumen, sollten getroffen werden.