Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung startet



Wichtiger Meilenstein zur Vorbereitung des Zensus 2022.

(ir) Im September 2021 startet in Bayern die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung. Dabei wird ein Teil der Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit Wohnraum bzw. Wohnungen befragt. Mit Hilfe der Vorbefragung wird ermittelt, ob die vorliegenden Eigentümer- und Gebäudedaten aktuell und von guter Qualität sind. Die Vorbefragung ist ein wichtiger Meilenstein für einen reibungslosen Ablauf der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022. Es besteht Auskunftspflicht.



Die Eigentümer- und Gebäudedaten, die als Basis für die Vorbefragung und später für die Gebäude- und Wohnungszählung dienen, stammen aus verschiedenen Quellen, wie zum Beispiel den Vermessungsbehörden oder den Grundsteuerstellen. Diese Daten weisen teilweise sehr unterschiedliche Strukturen auf, die vereinheitlicht werden müssen. Außerdem bilden diese Daten jeweils nur den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Ereignisse, wie beispielsweise spätere Eigentümerwechsel oder Wohnortwechsel, sind möglicherweise noch nicht enthalten und sollen mit Hilfe der Vorbefragung ermittelt werden.



Anders als bei der Gebäude- und Wohnungszählung in der Haupterhebung im Jahr 2022 werden bei der Vorbefragung nicht alle Auskunftspflichtigen befragt. Die Entscheidung über deren Auswahl hängt von der Struktur und der Aktualität der vorliegenden Daten ab.
Es besteht für die Befragten eine Auskunftspflicht, die nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 BStatG, § 24 Absatz 1 ZensG 2022 in Verbindung mit § 15 BstatG gesetzlich festgelegt ist.
Maximal elf Fragen sind über einen kurzen Online-Fragebogen innerhalb von 5 bis 10 Minuten zu beantworten. Die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen erhalten die auskunftspflichtigen Personen per Brief. Es werden keine Befragungen durch Erhebungsbeauftragte an der Haustür oder am Telefon geführt.



Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen.



Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.