Die 16 gewählten Mitglieder des Ingolstädter Migrationsrates stehen fest.
(ir) In der Zeit von 6. bis 12. Juli 2020 waren 35.554 Wahlberechtigte aufgerufen ihre Stimme abzugeben und die 16 Vertreter von Seiten der ausländischen Bevölkerung für den Migrationsrat der Stadt Ingolstadt zu wählen. 42 Ingolstädter Bürgerinnen und Bürger mit einer oder sogar mehreren ausländischen Staatsangehörigkeiten kandidierten für einen Sitz im Migrationsrat.
Insgesamt gaben 1.979 Wahlberechtigte ihre Stimmen ab. Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 5,57 Prozent und einer Steigerung gegenüber der letzten Wahl 2014 in Höhe von einem Prozentpunkt. Unter den gewählten Mitgliedern waren bereits sechs in der letzten Legislaturperiode im Migrationsrat und verfügen somit bereits über Erfahrung in der Tätigkeit in diesem Gremium. Unter den Gewählten sind elf Frauen und fünf Männer, die ursprünglich aus insgesamt neun unterschiedlichen Nationen stammen. „Die Vielfalt unserer Stadt spiegelt sich so auch in den gewählten Mitgliedern gut wider“, so die Integrationsbeauftragte der Stadt Ingolstadt, Ingrid Gumplinger.
Sie bedankt sich bei den Wählerinnen und Wählern für ihre Stimmabgabe und freut sich darauf, die neuen Mitglieder kennenzulernen, um gemeinsam mit ihnen ab Herbst in eine neue Legislaturperiode zu starten. Gewählt wurden die Bewerber mit den meisten Stimmen in der Reihenfolge der Stimmenzahlen. Die Hälfte der 16 zu vergebenden Sitze muss von Ausländerinnen und Ausländer besetzt sein. Ein einzelner Staat oder eine ausländische Ethnie oder Gruppe darf nicht mehr als fünf Sitze erhalten. Die konstituierende Sitzung des Migrationsrates findet am 22. September 2020 um 17:30 Uhr voraussichtlich in der Volkshochschule Ingolstadt statt. Die Sitzung ist öffentlich und interessierte Besucherinnen und Besucher sind herzlich willkommen.
Die gewählten Mitglieder des Migrationsrates:
Die nachfolgend Genannten werden Ersatzpersonen. Die Reihenfolge des möglichen Nachrückens richtet sich nach der Anzahl der Stimmen unter Berücksichtigung der Festlegung, dass nicht mehr als fünf Personen einer Nationalität vertreten sein dürfen. Die Reihenfolge der Personen mit gleicher Stimmenzahl wird später vom Wahlausschuss mittels Losverfahren ermittelt.