Wichtig für Schulabgänger


 
Auch die Ausbildungssuche zählt bei der späteren Rente.

(ir) Viele Schulabsolventen starten nach den Sommerferien ins Berufsleben. „Diejenigen, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, sollten sich bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchender melden“, so die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.



Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. „Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende gemeldet sind“, so Richard Lechner vom Sachgebiet Besondere Soziale Angelegenheiten am Landratsamt Pfaffenhofen.



Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche Beratung erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenfreien Servicetelefon unter der Rufnummer (08 00) 10 00 48 00. Über die Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de gelangt man auf die Startseite des jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen findet.