Die Stadt Ingolstadt will auch in Pandemiezeiten alles dafür tun, dass alle Wähler ihre Stimme abgeben können.
(ir) Zum Schutz der Wahlberechtigten und der Beschäftigten des Wahlamts ergeht aber die dringende Bitte, hinsichtlich der Briefwahlunterlagen die kontaktlosen Möglichkeiten der Antragstellung und die Zu- und Rücksendung der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg zu nutzen. Beantragen Sie bitte die Briefwahlunterlagen auch frühzeitig, damit ein reibungsloser Ablauf ohne unnötige persönliche Kontakte gewährleistet werden kann.
Bitte vermeiden Sie nach Möglichkeiten persönliche Vorsprachen im Briefwahlamt, zumal dort ohnehin nur eine beschränkte Anzahl von Personen eingelassen werden kann! Wenn es sich nicht vermeiden lässt, insbesondere in dringenden Fällen, sind unsere Mitarbeiter natürlich auch persönlich für Sie da.
1. Versendung der Wahlbenachrichtigungsbriefe
Um wählen zu können, ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde erforderlich, bei der sich der Hauptwohnsitz befindet. Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt aufgenommen wurden, erhalten ihre Wahlbenachrichtigung in Form eines Briefs. Dieser enthält alle wichtigen Informationen zum Wahlrecht, zum zuständigen Wahllokal und zur Möglichkeit der Briefwahl. Die Wahlbenachrichtigung muss bis spätestens 5. September 2021 jedem Wahlberechtigten zugegangen sein. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keinen Brief erhält, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich beim Wahlamt erkundigen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
2. Zuständige Wahlbehörde
Alle wahlberechtigten Deutschen sind im Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt automatisch eingetragen, in der sie am Sonntag, 15. August 2021 mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde im Zeitraum von Montag, 16. August 2021 bis Sonntag, 5. September 2021 kann die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes bis zum 5. September 2021 beantragt werden. Wer in diesem Zeitraum keinen entsprechenden Antrag stellt, kann sein Wahlrecht nur bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde ausüben. In diesem Fall empfiehlt sich die Anforderung von Briefwahlunterlagen bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde. Gleiches gilt für Personen, die erst nach der Antragsfrist für die Aufnahme ins Wählerverzeichnis (5. September 2021) den Hauptwohnsitz wechseln.
3. Briefwahlunterlagen
Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält ein Formular für die Beantragung der Briefwahlunterlagen. Der Antrag kann aber auch formlos schriftlich gestellt werden. Bei der Beantragung sind auch bei Nichtverwendung des amtlichen Musters immer Familienname, Vorname, Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift des Wahlberechtigten anzugeben. Der Antrag kann in einem ausreichend frankierten Umschlag dem Wahlamt (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) zugesandt werden. Er kann aber auch in den Briefkasten am Neuen Rathaus eingeworfen werden. Alternativ können die Briefwahlunterlagen unter www.ingolstadt.de/briefwahl (Bürgerservice-Portal) auch online beantragt werden. Das Briefwahlamt befindet sich im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4 (Sitzungstrakt im 2. Stock). Die Briefwahlunterlagen können erforderlichenfalls dort persönlich beantragt und abgeholt werden. Zur persönlichen Antragstellung ist die Vorlage des vollständig ausgefüllten Antragsformulars und eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.
Von einer persönlichen Antragstellung im Wahlamt bittet die Stadt Ingolstadt aber aus Gründen des Infektionsschutzes nach Möglichkeit abzusehen. Auch zur Vermeidung Wartezeiten ergeht die dringende Empfehlung, die Briefwahlunterlagen online oder auf dem Postweg zu beantragen.
Öffnungszeiten des Briefwahlamts:
Montag bis Dienstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mit schriftlicher Vollmacht können auch andere Personen, die von der wahlberechtigten Person zuvor beantragten Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen. Ein Formular für die Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Zur Vermeidung von Massenvollmachten hat die bevollmächtigte Person dem Wahlamt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Nach erfolgter Briefwahl kann der rote Wahlbrief kostenfrei dem Wahlamt rückübersandt werden. Er kann aber auch im Rathausbriefkasten eingeworfen werden. Von einer persönlichen Übergabe des roten Wahlbriefs an Mitarbeiter des Wahlamts soll aus Gründen des Infektionsschutzes abgesehen werden. Wahlbriefe können am Wahlsonntag nicht in den Allgemeinen Wahlbezirken abgegeben werden.
Wer am Wahlsonntag seinen Wahlbrief abgeben will, kann dies nur im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4 in 85049 Ingolstadt tun.
Alle Wahlberechtigten, die von der Briefwahl Gebrauch gemacht haben, müssen dafür Sorge tragen, dass der Wahlbrief das Wahlamt der Stadt Ingolstadt rechtzeitig vor Auszählung der Stimmen am Wahlsonntag, 26. September 2021 um18:00 Uhr erreicht. Dies gilt insbesondere bei Rücksendung auf dem Postweg. Da die Wahlbriefe den zuständigen Briefwahllokalen zugeordnet werden müssen, wäre das Wahlamt für eine frühzeitige Rücksendung der Briefwahlunterlagen sehr dankbar.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 24. September 2021 um 18:00 Uhr beantragt werden. An diesem Tag gelten für das Briefwahlamt im Neuen Rathaus verlängerte Öffnungszeiten (bis 18:00 Uhr).
Aber auch hier die Bitte: Erleichtern Sie dem Wahlamt die Arbeit, indem Sie die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig beantragen. Schützen Sie sich und die Verwaltungsmitarbeiter durch Kontaktvermeidung, indem Sie die Briefwahlunterlagen frühzeitig online oder auf dem Postweg beantragen. Wegen der Postlaufzeiten macht es auch keinen Sinn, am Freitag vor der Wahl noch schriftliche Anträge in den Rathausbriefkasten einzuwerfen. Wer sich spät für die Briefwahl entscheidet, muss die Unterlagen unbedingt persönlich im Briefwahlamt abholen, wenn er die Unterlagen noch rechtzeitig erhalten will.
Bei Fragen ist das Wahlamt ab sofort unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-12 66 erreichbar.
4. Hinweis für Wähler mit Mobilitätsbeeinträchtigungen
Aus der Wahlbenachrichtigung ergibt sich, ob das jeweilige Wahllokal barrierefrei ist. Wählern mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, empfiehlt das Wahlamt die Anforderung von Briefwahlunterlagen.