(ir) Die BGI-Fraktion hält eine Zweckentfremdungssatzung in
Ingolstadt für notwendig und beantragt die Erarbeitung und Verabschiedung einer
solchen Satzung.
Leerstand ist Zweckentfremdung von Wohnungen -
so sehen es der bayerische Gesetzgeber und die Gerichte im Freistaat. Daher hält
es die BGI-Fraktion für unumgänglich, auch in Ingolstadt eine
Zweckentfremdungssatzung zu erlassen. Denn es ist aus Sicht der Fraktion Aufgabe
der Stadt Ingolstadt, leer stehenden Wohnraum zu identifizieren und mit den
Eigentümern in Kontakt zu treten, um den Leerstand möglichst zu beseitigen, wenn
die Wohnraumnot zunimmt.
Ziel muss eine Vermietung auf dem freien Markt oder alternativ an die Stadt
Ingolstadt zu einem festen Mietzins sein, um möglichst noch bis Ende des Jahres
2016 sämtliche leer stehende Wohnungen wieder Wohnzwecken zuzuführen. Das Gesetz
über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Bayern betrachtet Leerstand
von Wohnungen in betroffenen Kommunen als Ordnungswidrigkeit. Bei einer
Weigerung der Eigentümer sollte die Stadt also auch Bußgelder verhängen, um den
Wohnraum-Mangel in Ingolstadt effektiv bekämpfen zu können.
„Angesichts
der inzwischen äußerst angespannten Wohnraumsituation für unsere Bürger ist es
nicht hinnehmbar, dass Wohnungen in Ingolstadt leer stehen“, so der Vorsitzende
der BGI-Fraktion, Stadtrat Christian Lange. „Mit einer Zweckentfremdungssatzung
hätte die Stadt Ingolstadt eine Handhabe, leerstehenden Wohnraum wieder
Wohnzwecken zuzuführen. Mindestens schafft diese Satzung den Anreiz,
Ersatzwohnungen zu errichten. Viele Kommunen - so Berlin, Dortmund, Dresden,
Freiburg, Hamburg, Köln, Konstanz, München, Münster sowie Stuttgart - haben
diesen Weg bereits erfolgreich gewählt. Nachdem der Oberbürgermeister die
soziale Stadt immer mehr in den Vordergrund stellt, kann er sich jetzt an seinen
Worten messen lassen: Die Wohnraumsituation in Ingolstadt ist äußerst angespannt
und eine solche Zweckentfremdungssatzung kann ein wirksames Instrument sein.
Eine soziale Stadt mit Wohnraummangel braucht eine solches Instrument.“