Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wird sich am heutigen Mittwoch direkt bei Audi über den aktuellen Stand der Aufklärungsarbeit in der Dieselkrise informieren.
(ir) Beim Besuch der Mitarbeiter des Kraftfahrt-Bundesamtes im Ingolstädter Audi-Werk geht es neben den Softwareüberarbeitungen vor allem um die neuen, optimierten Prozesse, die auf dem Weg zur Gesamtbetriebserlaubnis erforderlich sind. Nachdem der Autohersteller die Ergebnisse seit vielen Monaten in regelmäßigen Treffen beim KBA vorstellt und dabei auch Unregelmäßigkeiten gemeldet hat, sollen nun beim eintägigen Vorort-Termin in Ingolstadt die Abläufe gesamthaft geprüft werden.
„Wir stehen permanent im Austausch mit den Zulassungsbehörden und informieren dabei kontinuierlich über die Ergebnisse der systematischen Prüfung unserer Dieselmotoren“, sagt Audi-Einkaufsvorstand Bernd Martens, der die interne Taskforce zur Aufarbeitung der Dieselkrise leitet. „Unser höchstes Interesse gilt der rückhaltlosen Aufklärung. Das wollen wir morgen bei der Zertifizierung auch an unseren Prüfständen unter Beweis stellen.“
Das neue Prüfverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) und das gleichzeitige systematische Prüfen der Motorsteuerungssoftware stellen eine große Herausforderung für die Audi-Mitarbeiter und die Prüfstände dar. Als Ergebnis der Detailarbeit in den vergangenen Monaten hat Audi viele Prozesse neu aufgesetzt und sogenannte „Golden Rules“ für den Bereich der Fahrzeugentwicklung eingeführt. Zusammen mit neuen Verhaltensgrundsätzen, die im „Code of Conduct“ gebündelt sind, gibt es nun ein konzernweit einheitliches Regelwerk. Es dient unter anderem dazu, mit einem Mehraugenprinzip sowie klaren und verteilten Zuständigkeiten die vielen Schritte auf dem Weg zur Typprüfung im Detail zu beschreiben, präzise zu dokumentieren und deren Einhaltung sicherzustellen.
„Wir wissen, dass wir viel Vertrauen zurückgewinnen müssen. Wir werden weiterhin unsere ganze Energie dafür einsetzen und viel Überzeugungsarbeit leisten. Viele Verbesserungen haben wir seit Ende 2015 schon eingeführt, und weitere werden folgen. Bei Treffen wir diesem können sich unsere Partner davon überzeugen, dass wir alles tun, um unsere Verlässlichkeit unter Beweis zu stellen“, sagt Martens.
Die Gesamtbetriebserlaubnis ist wesentlicher Bestandteil des Zulassungsverfahrens und wird in Deutschland vom KBA erteilt. Die Behörde bestätigt dem Automobilhersteller mit diesem Zertifikat, dass sein geprüftes Modell den gültigen Vorschriften entspricht und für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen werden darf.