Allgemeinverfügung zur Geflügelpest-Prävention



Geflügelhandel im sogenannten Reisegewerbe nur noch nach Untersuchung möglich.

(ir) Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) informiert darüber, dass im gesamten Freistaat Bayern die behördlichen Maßnahmen zur Geflügelpest-Prävention ausgedehnt werden. Auch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Geflügel im sogenannten Reisegewerbe nur noch dann verkauft werden darf, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe negativ auf das Virus der Geflügelpest untersucht wurden. Ziel ist es, eine Einschleppung der Geflügelpest nach Bayern zu verhindern.



Anlass für die Allgemeinverfügungen ist das anhaltend schwere und weiterhin hochdynamische Geflügelpest-Geschehen in Europa, insbesondere auch in Norddeutschland, dessen weitere Ausbreitung über den überregionalen Handel mit Geflügel im Reisegewerbe unterbunden werden soll. Außerdem wurde eine aktuelle Verbringung von Hühnern und Enten aus einem von der Geflügelpest betroffenen Betriebe in Nordrhein-Westfalen (Landkreis Gütersloh) nach Bayern bekannt. Über weitere Betriebe gelangten auch Hühner in den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.



Das Veterinäramt hat umgehend die notwendigen Ermittlungen eingeleitet, um den Verbleib der Tiere abzuklären und diese gegebenenfalls auf das Geflügelpestvirus zu untersuchen. Bislang konnte im Rahmen dieser Untersuchungen kein Verdacht auf Geflügelpest festgestellt werden. Der letzte Fall der Geflügelpest im Landkreis wurde in diesem Jahr im Januar, bei einer Graugans, amtlich festgestellt.



Die Geflügelhalterinnen und -halter sind ferner dazu angehalten, ihre individuellen Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und auf strengste Betriebshygiene zu achten. Hinweise zu Sicherheitsmaßnahmen finden sich im Internet im Merkblatt für Geflügelhalter: „Empfehlungen für Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen eine Verbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest/Vogelgrippe)“. Weitere Informationen zur Geflügelpest stellt das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Internet zu „Tiergesundheit: Aviäre Influenza (AI) (Geflügelpest)“ bereit.



In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Halterinnen und Halter von Geflügel zur Meldung ihres Tierbestandes sowohl beim örtlich zuständigen Veterinäramt als auch bei der Bayerischen Tierseuchenkasse verpflichtet sind. Um eine mögliche Einschleppung der Geflügelpest in die heimische Wildvogelpopulation rasch erkennen zu können, wird in Bayern das bewährte Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt. Gegebenenfalls erforderliche regionale Maßnahmen erfolgen auf Grundlage einer für Bayern entwickelten, zentralen Risikobewertung des LGL, welche fortlaufend an das aktuelle Geschehen angepasst wird.



Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt. Dennoch sollten tote Vögel nicht angefasst und entsprechende Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.