Antragszeit für Vertragsnaturschutzprogramm 2017 beginnt


 
(ir) Fünfjahresverträge müssen bis 17. Februar 2017 abgeschlossen sein. Untere Naturschutzbehörde erteilt vorab Auskünfte.

Vom 9. Januar bis zum 17. Februar 2017 können wieder Fünfjahresverträge für das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm abgeschlossen werden. Mit der Fördermaßnahme unterstützt der Freistaat die naturschonende Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen in Wiesenbrüter- und FFH-Gebieten.

Verzichtet der Vertragspartner beispielsweise auf Düngung und chemischen Pflanzenschutz und liegt der Schnittzeitpunkt nach dem 15. Juni eines Jahres werden mindestens 470 Euro pro Hektar und Jahr zusätzlich zu den Flächenprämien ausbezahlt. Herwig Hadatsch von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt wird Landwirte, deren Verträge Ende 2016 auslaufen, ab Januar telefonisch zwecks Terminvereinbarung kontaktieren.



Landbewirtschafter, die an einem Neuabschluss interessiert sind, werden gebeten, sich ab 9. Januar 2017 unter der Telefonnummer (0 81 24) 52-1 50 mit Herwig Hadatsch in Verbindung zu setzen. An folgenden Tagen ist dann ein Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde vor Ort am Landwirtschaftsamt in Schrobenhausen: 11., 18. und 25. Januar sowie 8. und 13. bis 17. Februar 2017.

Das Foto zeigt eine artenreiche Nasswiese im Donaumoos, die über das Vertragsnaturschutzprogramm gefördert wird.