Besuchsregelung im Krankenhaus



Aufgrund des steigenden Infektionsgeschehens im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist eine Anpassung der Regelung von Patientenbesuchen erforderlich.

(ir) Für jede Patientin und jeden Patienten ist nur ein Besucher pro Tag möglich, wenn der Besucher einen schriftlich bestätigten Corona-Test mit negativem Ergebnis vorlegen kann (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Antigen Schnelltest nicht älter als 48 Stunden).



Weiter ist für folgende Bereiche der Besuch geregelt:
• Eltern oder Sorgeberechtigte von minderjährigen Patientinnen und Patienten der Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin
• Eltern oder Sorgeberechtigte von Patientinnen und Patienten der neonatologischen Intensivstation
• Väter von Neugeborenen
• Nahe Angehörige von Patientinnen und Patienten in der palliativmedizinischen Betreuung
• In medizinisch begründeten Ausnahmefällen nach ärztlicher Genehmigung



Die Besuchszeit liegt weiterhin zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr. Für Besucher gilt zudem eine FFP2-Maskenpflicht in der gesamten Klinik. Die Neuburger Klinik möchte nochmals auf die Eigenverantwortung eines jeden einzelnen Besuchers hinweisen und bittet, die Hygiene- und Abstandsregelungen im Haus unbedingt zu beachten.



Eine Überprüfung der Regelung und Anpassung an die aktuelle Situation erfolgen regelmäßig durch die Klinikleitung. „Wir hoffen, dass wir Ihnen bald wieder die üblichen Patientenbesuche ermöglichen können“, so ein Krankenhaussprecher.