Distanzunterricht: Information für Schüler



Geltung der Regelungen für Einstufung im Inzidenzbereich über 100.

(ir) Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt am heutigen Freitag, 9. April 2021 bei 148,0. Damit gelten in den Schulen des Landkreises ab Montag, 12. April 2021, die Regelungen im Falle einer 7-Tage-Inzidenz über 100.



Demnach gilt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ab Montag, 12. April 2021, Folgendes:

Grundschulen / Grundschulstufe der Förderzentren:
• Es findet Distanzunterricht statt
• Abweichend hiervon findet in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe
o Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann oder
o Wechselunterricht statt.



Weiterführende und berufliche Schulen, übrige Jahrgangsstufen der Förderschulen:
• Es findet Distanzunterricht statt.
• Abweichend hiervon findet in der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in den Abschlussklassen aller weiterführenden und beruflichen Schulen auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100
• Präsenzunterricht soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann oder
o Wechselunterricht statt.



An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Für die Teilnahme am Präsenzunterricht gilt zudem für alle Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich eine Testpflicht. Diese Testpflicht gilt ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.



Die Schulen für Kranke erteilen in Übereinstimmung mit den Hygieneschutzvorschriften der Kliniken Unterricht beziehungsweise bieten eine Notbetreuung an. Die schulvorbereitenden Einrichtungen sind geschlossen. Es findet eine Notbetreuung statt. In der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist das Verfahren bei inzidenzabhängigen Regelungen festgelegt. Zur Information der Schulen macht die Kreisverwaltungsbehörde jeweils am Freitag jeder Woche amtlich bekannt, welche Inzidenzeinstufung gilt. Hier zählt der aktuelle Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts auf seinem Dashboard.
Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann im Landkreis für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.