Eingeschränkter Dienstbetrieb im Landratsamt


 
Der Parteiverkehr des Neuburger Landratsamts kann nur nach vorheriger Anmeldung entgegengenommen werden.

(ir) Wegen der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen ab Montag, 16. März 2020 und der dadurch erforderlichen Kinderbetreuung kann der Dienstbetrieb in den Dienststellen des Neuburger Landratsamtes nicht ohne Einschränkungen aufrechterhalten werden. Deshalb kann der Parteiverkehr nur nach vorheriger Anmeldung, telefonisch oder im Zulassungsbereich auch online, entgegengenommen werden.



Die Telefonnummern der jeweiligen Bereiche sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.neuburg-schrobenhausen.de zu finden. Zudem können dadurch größere Menschenansammlungen in den Wartebereichen vermieden werden. Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger darum, die Termine entsprechend zu planen und dankt für das Verständnis.