Einspruch kann erhoben werden


 
Die Vorschlagsliste für Jugendschöffen des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen liegt aus.

(ir) Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am gestrigen Donnerstag eine Vorschlagsliste für Jugendschöffen für die Jahre 2019 bis 2023 aufgestellt. Diese Liste liegt von Montag, 7. Mai 2018 bis einschließlich Montag, 14. Mai 2018 von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr, freitags bis 13:00 Uhr für die Bevölkerung zur Einsichtnahme im Landratsamt in Neuburg, Platz der Deutschen Einheit 1, im Kreisjugendamt im Hofgebäude vor dem Zimmer 012, auf.



Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll des Jugendamtes mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen seien, die nach Nr. 5 Abs. 2 der Jugendschöffenbekanntmachung und den darin genannten Bestimmungen nicht hätten aufgenommen werden sollen.