Erste Vogelgrippefälle im Landkreis ND-SOB


 
Toter Schwan und toter Kauz tragen Vogelgrippe-Erreger H5N8 in sich. Veterinäramt weist auf bestehende Stallpflicht hin.

(ir) Die Vogelgrippe hat den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erreicht. Bei zwei Verdachtsfällen wurde der hochpathogene Erreger H5N8 nachgewiesen. Bei den verendeten Tieren handelt es sich um einen Schwan, der am Stausee Bergheim gefunden wurde und einen Kauz aus dem Donaumoos.



Die Totfunde wurden zunächst am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim untersucht, wo sich der Verdacht auf Vogelgrippe erhärtete. Die anschließenden Tests im nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems, erbrachten den Nachweis, dass die Tiere den gefährlichen Subtyp N8 in sich trugen.

Insgesamt gab es im Landkreis seit dem gehäuften Auftreten der Vogelgrippe sechs Verdachtsfälle. Bei einem Schwan, der im November tot im Stausee Bertoldsheim geborgen wurde, liegt noch kein endgültiges Ergebnis vor. Bei einem weiteren Schwan, einem Zwergtaucher und einem Rebhuhn brachten die Untersuchungen einen negativen Befund.



Besondere Maßnahmen, beispielsweise die Einrichtung einer Beobachtungszone oder eines Sperrbezirks, sind nicht angezeigt, wie Veterinäramtsleiter Dr. Norbert Kieslich erklärt: „Wir beobachten allerdings die Situation im Landkreis weiterhin sehr genau.“ In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt auf die weiterhin bayernweit geltende Stallpflicht hin. Diese betrifft sowohl gewerbsmäßige Geflügelhalter und Züchter, als auch Privatpersonen, die Geflügel halten.

Funde toter Wild- oder Wasservögel sind dem Veterinäramt unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-2 88 zu melden. Dies gilt nicht für verendete Singvögel, da hier eine Ansteckung unwahrscheinlich ist. Weitere Informationen zum Thema Vogelgrippe sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de abrufbar.