Inzidenzeinstufung für Schulen und die Kindertagesbetreuung im Landkreis



Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen lag am gestrigen Freitag, 16. April 2021 laut RKI bei 166,5.

(ir) Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen meldete am Freitag, 16. April 2021, eine 7-Tage-Inzidenz des Robert Koch-Instituts von 166,5. Damit gelten in den Schulen und den Kindertageseinrichtungen des Landkreises ab Montag, 19. April 2021, die Regelungen im Falle einer 7-Tage-Inzidenz über 100.



Demnach gilt Folgendes:
Grundschulen / Grundschulstufe der Förderzentren:
• Es findet Distanzunterricht statt.
• Abweichend hiervon findet in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe
o Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann oder
o Wechselunterricht statt.



Weiterführende und berufliche Schulen, übrige Jahrgangsstufen der Förderschulen:
• Es findet Distanzunterricht statt.
• Abweichend davon findet in der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in den Abschlussklassen aller weiterführenden und beruflichen Schulen auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100
o Präsenzunterricht soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann oder
o Wechselunterricht statt.



An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Für die Teilnahme am Präsenzunterricht gilt zudem für alle Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich eine Testpflicht. Diese Testpflicht gilt ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.



Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung, organisierte Spielgruppen:
Die Tagesbetreuungsangebote für Kinder und Jugendliche des Landkreises bleiben geschlossen. Es findet eine Notbetreuung statt, in der nur die Kinder betreut werden, deren Eltern eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können.



In der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist das Verfahren bei inzidenzabhängigen Regelungen festgelegt. Zur Information der Schulen macht die Kreisverwaltungsbehörde jeweils am Freitag jeder Woche amtlich bekannt, welche Inzidenzeinstufung gilt. Hier zählt der aktuelle Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts auf seinem Dashboard. Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann im Landkreis für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.