Jugendschöffen gesucht


 
Das Neuburger Kreisjugendamt nimmt Bewerbungen entgegen.

(ir) Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen werden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 gesucht. Für die Sitzungen des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Neuburg und der Jugendkammer beim Ingolstädter Landgericht werden die Jugendschöffen für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Das Kreisjugendamt ruft deshalb interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich innerhalb der nächsten Wochen für das Ehrenamt eines Jugendschöffen zu bewerben. Aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber schlägt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises dem Amtsgericht Neuburg Donau 40 Personen – je zur Hälfte Männer und Frauen – vor. Die endgültige Entscheidung obliegt dann dem dort gebildeten Wahlausschuss.



Jugendschöffen wirken bei den Strafverfahren vor den Jugendgerichten mit. Sie nehmen an der Hauptverhandlung in voller richterlicher Unabhängigkeit und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter teil. Wegen der Betonung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht sollen Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sowie möglichst aus allen Kreisen der Bevölkerung stammen. Die Jugendschöffen müssen aufgrund von teilweise langen Sitzungen für das Amt geistig und körperlich geeignet sein und ausreichend die deutsche Sprache beherrschen. Einfühlungsvermögen, Unparteilichkeit, Objektivität und Unvoreingenommenheit sind wichtige Voraussetzungen für die Eignung. Juristische Vorkenntnisse werden nicht benötigt.

Wer sich für das Ehrenamt eines Jugendschöffen interessiert und die nötigen Voraussetzungen mitbringt, kann sich bis spätestens 15. März 2018 schriftlich beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Kreisjugendamt, Platz der Deutschen Einheit 1 in 86633 Neuburg um die Aufnahme in eine Vorschlagsliste bewerben. Die Bewerbungen werden dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt, der im April dieses Jahres die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen aufstellt.



Wer sich in die Vorschlagsliste aufnehmen lassen möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wohnen und zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 mindestens 25 Jahre, jedoch nicht älter als 69 Jahre sein.

Das Bewerbungsformular im Bürgerservicebüro des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen abgeholt oder unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-2 78 angefordert werden.