Neue Besuchsregelungen an der Neuburger Klinik



Die Lockerung treten ab Samstag, 12. März 2022 in Kraft.

(ir) Die KJF Klinik Sankt Elisabeth passt die Regelungen zu Besuchsmöglichkeiten aufgrund der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen sowie der Vorgabe der 15. BayIfSMV an. Ab Samstag, 12. März 2022, sind wieder Besuche bei stationären Patientinnen und Patienten in der KJF Klinik Sankt Elisabeth möglich. Grundsätzlich muss während des gesamten Aufenthalts in der Klinik eine selbst mitgebrachte FFP2-Maske getragen werden.



Weiter gelten folgende Regelungen:
• Zugang zur Klinik haben nur Personen mit einem aktuellen negativen Corona-Test (Testzertifikat erforderlich). Ein Antigen-Schnelltest ist 24 Stunden gültig, ein PCR-Test 48 Stunden.
• In der Pädiatrie/Kinderklinik haben beide Erziehungsberechtigte gleichzeitig Zugang.
• Im Erwachsenenbereich ist eine Besucherin oder ein Besucher pro Patientin / pro Patient pro Tag für eine Stunde erlaubt.

In folgenden Einrichtungen ist kein Testnachweis erforderlich:
• Pädiatrische Ambulanz
• Ambulanzzentrum
• Psychiatrische Institutsambulanz
• Notaufnahme
• Physiotherapie-Abteilung

In diesen Fällen ist eine Begleitperson nur bei minderjährigen oder unmündigen Patientinnen und Patienten gestattet.

„Wir freuen uns sehr, dass wir im die Besuchsmöglichkeit lockern können und überprüfen regelmäßig, ob aufgrund neuer rechtlicher Regelungen oder der pandemischen Lage Anpassungen notwendig sind“, erklärt Gerd Koslowski, Geschäftsführer der KJF Klinik Sankt Elisabeth. Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten, der Mitarbeitenden sowie der Besucherinnen und Besucher habe hierbei immer Priorität.