Nicht mehr ohne kommen



Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist am Montag im Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen Pflicht.

(ir) Ab Montag, den 27. April 2020, sind alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen wahrnehmen, dazu aufgefordert, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dabei ist auch ein Halstuch, ein Schal oder ein ähnlicher Behelf ausreichend. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist im Landratsamt damit verpflichtend.



Am Eingang des Landratsamtes ist zur Sicherstellung dieses Vorgehens eine Eingangsschleuse eingerichtet. Es werden nur Personen eingelassen, die einen bestätigten Termin vorweisen können und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das Landratsamt baut auf das Verständnis der Bürger, da die Mund-Nasen-Bedeckung auch zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der Verwaltung dient.



Im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen gilt weiterhin eingeschränkter Publikumsverkehr. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, nur für unaufschiebbare Erledigungen und nur nach vorheriger Terminvereinbarung ins Amt zu kommen. Weitere Anliegen sind soweit wie möglich per Telefon oder E-Mail mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzuklären. Falls der Besuch des Landratsamtes unumgänglich ist, muss dafür vorab ein Termin mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbart werden. Da Menschenansammlungen zu vermeiden sind, kann immer nur eine Person zu ihrem jeweiligen Anliegen vorsprechen. Die Telefonnummern der jeweiligen Bereiche sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.neuburg-schrobenhausen.de zu finden.