Saisonarbeitskräfte beim Landratsamt anmelden



Nach der neuen Einreiseverordnung in Bayern dürfen Personen zu einer mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme in den Freistaat einreisen. 

(ir) Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, die Arbeitskräfte beim zuständigen Landratsamt anzumelden und die hygienischen Vorkehrungen sicherzustellen. Laut der bayerischen Einreise-Quarantäne-Verordnung müssen die Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass ihre Saisonarbeitskräfte in den ersten 14 Tagen getrennt von den sonstigen Beschäftigten leben und arbeiten. Das bedeutet, dass Kontakte außerhalb der Arbeitsgruppe nicht gestattet sind und die Arbeiter das Betriebsgelände beziehungsweise ihren Arbeitsort nicht verlassen dürfen. Es muss also sichergestellt sein, dass eine faktische Quarantäne eingehalten werden kann.



Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen erinnert die Arbeitgeber daran, ihre Saisonarbeitskräfte beim Landratsamt anzumelden. Die Anzeige beim Landratsamt muss vor Arbeitsbeginn, spätestens am Einreisetag, erfolgen. Dabei sind Vor- und Nachname, das Geburtsdatum sowie die Adresse der Unterkunft anzugeben. Zudem ist eine kurze Darstellung erforderlich, wie die Personen untergebracht sind und wie der Arbeitgeber sicherstellt, dass die Mitarbeiter nur Kontakte innerhalb der Gruppe haben, also keine Einkaufsgänge oder kein Kontakt zu weiteren Personen im Betrieb.

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..