Vorschlagsliste für Jugendschöffen liegt zur Einsicht aus


 
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 die Vorschlagsliste für Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028 aufgestellt.

(ir) Die Vorschlagsliste liegt zur Einsichtnahme für jedermann von Dienstag, 2. Mai 2023 bis einschließlich Mittwoch, 10. Mai 2023 im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg, neben der Kreiskasse, auf.



Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist vom 11. Mai 2023 bis einschließlich 17. Mai 2023, schriftlich oder zu Protokoll des Jugendamtes mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen seien, die nach Nr. 5 Abs. 2 der Jugendschöffenbekanntmachung und den darin genannten Bestimmungen nicht hätten aufgenommen werden sollen.