Wahlvorschläge können eingereicht werden


 
Die Wahlvorschläge für die Kreistagswahl im Rahmen der Kommunalwahlen 2020 können ab nächster Woche im Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen eingereicht werden.

(ir) Im Rahmen der Kommunalwahlen 2020 können ab Dienstag, 17. Dezember 2019 bis Donnerstag, 23. Januar 2020 die Wahlvorschläge für die Kreistagswahl am 15. März 2020 eingereicht werden. Die Öffnungszeiten des Landratsamtes werden für die Wahlvorschlagsträger besonders ausgeweitet. Eine persönliche Abgabe ist damit zu den folgenden Zeiten möglich:
• Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr
• Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr



Am Donnerstag, 23. Januar 2020, ist die Abgabe von 7:30 bis 18:00 Uhr möglich. Sollten wahlrechtliche Gründe eine Verlängerung der Einreichungsfrist erforderlich machen, wird hierüber rechtzeitig informiert.

Für den Brückentag am 27. Dezember 2019, an dem das Landratsamt für den Parteiverkehr geschlossen ist, wird eine entsprechende Rufbereitschaft eingerichtet werden. Dazu wird am Haupteingang des Landratsamtes in Neuburg, Platz der Deutschen Einheit 1, ein Aushang mit einer Telefonnummer angebracht, über die der Kreiswahlleiter gerufen werden kann. So ist die persönliche Einreichung der Wahlvorschläge binnen kürzester Zeit gewährleistet. Natürlich können die Wahlvorschläge auch postalisch eingereicht werden.

Die offizielle Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird im Amtsblatt am 17. Dezember 2019 veröffentlicht.