Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen hebt Abkochanordnung für das Trinkwasser der Burgheimer Gruppe teilweise auf.
(ir) Aufgrund von colifomen Bakterien im Trinkwasser der Burgheimer Gruppe hat das Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen am Donnerstag, 15. Juni 2023 eine Abkochanordnung erlassen. Nachdem nun aktuelle Beprobungsergebnisse vorliegen, kann in Teilen des Versorgungsgebietes die Abkochanordnung wieder aufgehoben werden.
So ist im Markt Burgheim und den Ortsteilen von Rain kein Abkochen mehr erforderlich, da keine coliformen Bakterien festgestellt wurden. Weiterhin abgekocht werden muss das Trinkwasser noch in Dezenacker, Längloh, Illdorf, Biding, Leidling, St. Wolfgang, Ehekirchen, Wallertshofen, Ambach, Bonsal, Buch, Dinkelshausen, Fernmittenhausen, Hollenbach, Holzkirchen, Nähermittenhausen, Ried, Schainbach, Schönesberg, Seiboldsdorf, Walda, Waidorf, Rohrenfels, Baiern, Isenhofen, Ballersdorf (ohne am Südhang), Ergertshausen und Wagenhofen.
Eine Chlorung erfolgt hier nicht, da durch das Abkochen eine ausreichende Desinfektion des Wassers gewährleistet ist. Die Ursache des Keimeintrags in das Trinkwasser wird weiter untersucht. Weitere Proben wurden vom Wasserversorger bereits gezogen. Die Abkochanordnung gilt noch bis das Erreichen einer einwandfreien Trinkwasserqualität wieder sichergestellt ist.
Durch den Nachweis von coliformen Bakterien ist die Übertragung von Krankheiten wie z.B. Durchfall über das Trinkwasser nicht ausgeschlossen. Laut Gesundheitsamt soll deshalb ab sofort das Trinkwasser der Burgheimer Gruppe unbedingt nur noch in abgekochtem Zustand benutzt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Gebieten sollen bis zur Aufhebung des Abkochgebotes bitte die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes befolgen:
• Leitungswasser nur abgekocht trinken.
• Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Für die Zubereitung von Nahrung (auch Waschen von Obst und Gemüse) und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
• Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, können im Geschirrspülautomaten bei über 60 Grad und darüber hinaus gereinigt werden.
• Das Leitungswasser für das Zähneputzen und andere Zwecke kann ohne Einschränkung genutzt werden.
Bei Fragen zur Trinkwasserhygiene steht der Zweckverband zur Wasserversorgung der Burgheimer Gruppe unter der Telefonnummer (0 84 32) 15 51 zur Verfügung.
Weiterhin abgekocht werden muss noch in:
Markt Burgheim:
• Dezenacker
• Längloh
• Biding
• Illdorf
• Leidling
Gemeinde Ehekirchen:
• Ehekirchen
• Ambach
• Bonsal
• Buch
• Dinkelshausen
• Fernmittenhausen
• Hollenbach
• Holzkirchen
• Nähermittenhausen
• Ried
• Schainbach
• Schönesberg
• Seiboldsdorf
• Walda
• Wallertshofen
• Weidorf
Gemeinde Rohrenfels
• Rohrenfels
• Isenhofen
• Baiern
• Ballersdorf (ohne „Am Südhang“)
• Ergertshausen
• Wagenhofen
St. Wolfgang in der Gemeinde Oberhausen
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