Weitere Fälle von Hasenpest in der Region



Hasenpest (Tularämie) im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen nachgewiesen.

(ir) Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wurde bei einem frisch verendet aufgefundenen Feldhasen die Hasenpest (Tularämie) nachgewiesen. Der Feldhase wurde von einem Jäger im Revier Neuburg-Ried tot aufgefunden und dem Veterinäramt zur weiteren Untersuchung übergeben.

Der Verdacht wurde im Rahmen der pathologischen Untersuchung vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bestätigt. Die Erkrankung tritt in ganz Deutschland auf und wurde im Verlauf des Jahres in verschiedenen Regionen Bayerns bei knapp 50 untersuchten Hasen nachgewiesen. Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist die Erkrankung in den letzten Jahren nicht nachgewiesen worden.



Die Hasenpest (Tularämie) wird von einem Bakterium (Francisella tularensis) verursacht, das überwiegend bei freilebenden Nagetieren und Hasenartigen vorkommt. Infizierte Tiere zeigen die Symptome einer fieberhaften Allgemeininfektion mit Abmagerung, Schwäche und Apathie. Aufgrund von Entkräftung können infizierte Tiere ihre natürliche Scheu verlieren.

Die Tularämie ist auf den Menschen übertragbar. Eine Infektion kann vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen beziehungsweise beim Umgang mit Kadavern oder erlegtem Wild stattfinden. Als Risikogruppe sind vor allem Jäger, Köche, Metzger sowie Tierärzte betroffen. Beim Kochen wird der Erreger abgetötet.

Beim Menschen beginnt die Erkrankung nach einer Inkubationszeit von drei bis zehn Tagen mit unspezifischen, grippeartigen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Schüttelfrost und Mattigkeit. An der Eintrittsstelle zeigt sich ein geschwürig zerfallendes Bläschen. Die regionären Lymphknoten schwellen stark an und vereitern. Gegebenenfalls können innere Organe befallen sein und sich eine Lungenentzündung entwickeln.



Zur Vorbeugung wird empfohlen den ungeschützten Kontakt zu lebenden oder toten Wildtieren zu vermeiden. Die zu den Risikogruppen zählenden Personen sollten sich beim Umgang mit erkrankten oder toten Wildtieren strikt an die Arbeitshygiene halten. Dies gilt insbesondere beim Umgang mit Wildbret während der Vorbereitung (Enthäuten, Ausnehmen) und der Zubereitung. Wildgerichte sollten auch aufgrund anderer Erkrankungen nur gut durchgegart verzehrt werden.

Bei Fragen steht das Veterinäramt unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-2 88 zur Verfügung.