Wer hat noch Waffen daheim?


 
Änderung im Waffengesetz ermöglicht straffreie Abgabe von illegalen Waffen bis zum 1. Juli 2018.

(ir) Bis zum 1. Juli 2018 können Waffen und Munition, die sich in unerlaubtem Besitz befinden, im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen abgegeben werden, ohne dass der Betroffene eine Strafanzeige befürchten muss.

Das Waffengesetz wurde zum 6. Juli 2017 geändert. Um den Bestand der illegalen Waffen im Bundesgebiet zu reduzieren, wurde wie bereits in den Jahren 2003 und 2009 erneut eine Strafverzichtsreglung in § 58 Abs. 8 WaffG eingeführt. Zuletzt wurden im Jahr 2009 insgesamt 240 unrechtmäßig besessene und 210 rechtmäßig besessene Waffen sowie eine große Anzahl an Munition im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen abgegeben.

Im Zuge dieser erneuten Amnestieregelung besteht für unberechtigte Besitzer bis 1. Juli 2018 die Möglichkeit, illegale in Besitz befindliche Waffen und Munition bei der Waffenbehörde im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen oder bei einer Polizeidienststelle kostenfrei abzugeben. Der illegale Besitz wird strafrechtlich nicht verfolgt. Der Besitzer muss lediglich seine Personalien angeben und eine Einverständniserklärung unterschreiben, dass die Waffe und/oder Munition der Vernichtung beim Bayerischen Landeskriminalamt zugeführt werden kann. Eine Verwertung der Waffen oder gar ein Weiterverkauf ist den Landratsämtern und der Polizei nicht gestattet.

Für bereits registrierte Waffenbesitzer besteht zudem weiterhin die Möglichkeit, legale Waffen zur Vernichtung im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen abzugeben; hier fällt lediglich die Gebühr zum Austrag aus dem Erlaubnisdokument an.



Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, möchte das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen überdies noch auf folgendes hinweisen:
• Eine Terminvereinbarung ist grundsätzlich notwendig. Zu beachten sind zudem die Öffnungszeiten der Waffenbehörde von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
• Das Büro der zuständigen Mitarbeiterinnen befindet sich im Erdgeschoss des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen, linker Flügel, Zimmer 036 und 037. Kontaktdaten: Telefonnummer (0 84 31) 57-2 70, oderf (0 84 31) 57-2 44 und E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
• Es soll vermieden werden, die Waffen offen zu transportieren; diese sind bestmöglich in einem Gewehrfutteral, einer Kiste, einer Decke oder ähnlichem Behältnis zu transportieren.



Des Weiteren wurde das Waffengesetz insbesondere im Bereich der Aufbewahrungsvorschriften geändert. Mussten bisher Waffen in einem Tresor der Sicherheitsstufe A bzw. B nach VDMA 24992 verwahrt werden, so ist nun für Neuwaffenbesitzer ein Tresor im Widerstandsgrad 0 der Euro-Norm 1143-1 notwendig.

Für alle Waffenbesitzer die vor dem 1. Juli 2017 einen A - oder B - Tresor in Besitz hatten, wurde eine unbefristete Besitzstandsregelung eingeführt, sodass diese Tresore vom bisherigen Besitzer weiter genutzt werden dürfen.