Wichtige Informationen zur Corona-Krise


 
Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ergreift weitere Maßnahmen bezüglich des Coronavirus.

(ir) Die Koordinierungsgruppe „Corona“ des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen unter Leitung von Landrat Peter von der Grün hat in ihrer Sitzung vom heutigen Sonntag weitere Maßnahmen beschlossen, um der Ausbreitung des Coronavirus weiter entgegenzuwirken.

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat bereits am 11. März 2020 in einer Allgemeinverfügung Veranstaltungen mit über 1.000 Personen bis Sonntag, 19. April 2020 untersagt. Das Landratsamt erlässt ergänzend zu dieser Maßnahme nun eine Allgemeinverfügung, die alle Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von über 50 Personen bis vorerst Sonntag, 19. April 2020 untersagt. Darüber hinaus rät das Landratsamt eindringlich, alle Veranstaltungen auf den Prüfstand zu stellen und alle nicht unbedingt notwendigen Termine zu verlegen. Das Landratsamt behält sich vor, auch solche Veranstaltungen zu untersagen, die nicht unter die Allgemeinverfügung fallen.



Aufgrund der nunmehr bestätigten Infektionen erfolgt in Ausweitung der bereits am vergangenen Freitag getroffenen Maßnahme ab Montag, den 16. März 2020 eine weitere Einschränkung des Kundenverkehrs im Landratsamt. Die Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, nur für unaufschiebbare Erledigungen und nur nach vorheriger Terminvereinbarung ins Amt zu kommen. Weitere Anliegen sind soweit wie möglich per Telefon oder E-Mail mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzuklären. Falls der Besuch des Landratsamtes unumgänglich ist, muss dafür vorab ein Termin mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbart werden. Da Menschenansammlungen zu vermeiden sind, kann immer nur eine Person zu ihrem jeweiligen Anliegen vorsprechen. Am Eingang des Landratsamtes ist zur Sicherstellung dieses Vorgehens ab Montag eine Eingangsschleuse eingerichtet. Es werden nur Personen eingelassen, die einen bestätigten Termin vorweisen können. Die Telefonnummern der jeweiligen Bereiche sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.neuburg-schrobenhausen.de zu finden. Dieselben Regelungen gelten auch für die Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen. Rufnummern sind online unter www.landkreisbetriebe.de zu finden.



Für Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeheime hat die Bayerische Staatsregierung am Freitag das Besuchsrecht eingeschränkt. Alle Schulen und Kindergärten haben ab Montag geschlossen. Auch die Turnhallen der Landkreisschulen sowie das Kreishallenbad in Schrobenhausen bleiben bis auf weiteres geschlossen.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen hat bereits am vergangenen Montag, 9. März 2020, ein Bürgertelefon für diejenigen Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, die nach Aufenthalt in einem Coronavirus-Risikogebiet oder Coronavirus-Verbreitungsgebiet Krankheitssymptome zeigen oder Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Das Bürgertelefon am Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr und Samstag und Sonntag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer (0 84 31) 57-5 55 zu erreichen.