1.349 Landkreisbürger stehen unter gesetzlicher Betreuung



Die Betreuungsbehörde des Pfaffenhofener Landratsamts teilte mit, dass 1.349 Personen im Landkreis unter gesetzlicher Betreuung stehen.

(ir) Insgesamt standen Ende des Jahres 2020 im Landkreis Pfaffenhofen 1.349 Personen (Vorjahr: 1.438) unter gesetzlicher Betreuung. Dies teilte Sonja Bayerle, Leiterin der Betreuungsbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen, jetzt mit. Bei einer Betreuung wird einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, eine Person, ein sogenannter „Betreuer“, zur Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertritt.



Die Bestellung erfolgt nicht durch die Betreuungsbehörde am Landratsamt, sondern durch das Amtsgericht - Betreuungsgericht. „Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm ist dabei die Betreuungsgerichtshilfe, das heißt die Erstellung eines Sozialgutachtens einschließlich des Betreuervorschlags als Entscheidungsvoraussetzung für das Betreuungsgericht“, so Sonja Bayerle.



Mit 472 Sozialgutachten im letzten Jahr befinden sich diese weiter auf einem hohen Niveau (524 im Jahr 2019). Sonja Bayerle: „Bei der Auswahl der Betreuer versuchen wir möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen. In der Regel übernehmen Angehörige, wie zum Beispiel Ehepartner oder Kinder die Aufgaben des Betreuers. Nur wenn sich keine geeignete Person findet, wird ein Berufsbetreuer bestellt.“