1.438 Personen stehen unter gesetzlicher Betreuung



Betreuungsbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen meldet mehr unter Betreuung stehende Menschen.

(ir) Insgesamt standen Ende 2019 1.438 Menschen im Landkreis Pfaffenhofen unter gesetzlicher Betreuung. Im Jahr 2018 waren es 1.348. Dies teilte Richard Lechner, Leiter des Sachgebiets Besondere Soziale Angelegenheiten, Senioren am Landratsamt Pfaffenhofen jetzt mit. Bei einer Betreuung wird einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, eine Person, ein sogenannter Betreuer, zur Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertritt.



Die Bestellung erfolgt nicht durch die Betreuungsbehörde am Landratsamt, sondern durch das Amtsgericht - Betreuungsgericht. „Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde des Landkreises Pfaffenhofen ist dabei die Betreuungsgerichtshilfe, das heißt die Erstellung eines Sozialgutachtens einschließlich dem Betreuervorschlag als Entscheidungsvoraussetzung für den Betreuungsrichter“, so Richard Lechner. Mit 524 Sozialgutachten im letzten Jahr befinden sich diese weiter auf einem hohen Niveau. 2019 waren es 466.



Richard Lechner: „Bei der Auswahl der Betreuer versuchen wir möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen. In der Regel übernehmen Angehörige, wie zum Beispiel Ehepartner oder Kinder die Aufgaben des Betreuers. Falls sich keine geeignete Person findet, wird ein Berufsbetreuer bestellt.“