12,11 Prozent Ausländeranteil im Landkreis


 
Zahl der im Landkreis Pfaffenhofen lebenden Ausländer stieg weiter an.

(ir) Zum Stichtag 31. Dezember 2019 lebten im Landkreis Pfaffenhofen insgesamt 15.484 Ausländer. Wie die Ausländerbehörde am Landratsamt mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 1.951 Personen gegenüber 2018. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung des Landkreises betrug zum Jahresende 12,11 Prozent, im Vorjahr 10,67 Prozent. Als mögliche Ursachen für den Anstieg führt Walter Schlegl, Leiter der Ausländerbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen den vermehrten Zuzug von EU-Staatsangehörigen sowie die Arbeitsmigration auf Grund der sog. West-Balkan-Regelung an.

Die im Landkreis lebenden Ausländer stammen aus 134 verschiedenen Nationen. Die meisten ausländischen Personen stammen aus Rumänien (2.169), Polen (1.670), der Türkei (1.590) und aus Bulgarien (1.068). Danach folgen Kroatien, Ungarn, der Kosovo, Italien und Österreich.

Es wurden im Berichtsjahr 1884 elektronische Aufenthaltstitel (im Vorjahr 1579) erteilt und 323 Visumsanträge (im Vorjahr 236) im Beteiligungsverfahren der deutschen Auslandsvertretungen bearbeitet. Auch mussten in 61 Fällen aufenthaltsbeendende Maßnahmen geprüft werden. Aktuell wird in 21 Fällen ein Ausweisungsverfahren betrieben. Die Prozessvertretung übernimmt hier die Ausländerbehörde Pfaffenhofen.



Die deutsche Staatsangehörigkeit ist weiterhin weltweit sehr begehrt. Im Landkreis Pfaffenhofen erhielten letztes Jahr 125 Ausländer (im Vorjahr: 145) im Wege der Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit.

Im Geburtserwerb haben 57 Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zu ihrer Heimatstaatsangehörigkeit erworben. Diese im Inland geborenen Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit haben die Option, mit Vollendung des 21. Lebensjahres die doppelte Staatsangehörigkeit zu behalten.

Mit Inkrafttreten der Integrationskursverordnung 2005 werden anspruchsberechtigte Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen. Zudem werden schon seit längerem in Deutschland aufenthaltsberechtigte Ausländer mit erkennbar hohem Integrationsbedarf oder Sozialleistungsbezieher mit geringen Sprachkenntnissen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Im Jahr 2019 sind dazu 189 Verpflichtungen ausgesprochen worden, 2018 waren es 200. Sanktionsmaßnahmen waren wegen fehlender Mitwirkung in 51 Fällen notwendig. In 26 Fällen wurde ein Bußgeldverfahren durchgeführt.



In den dezentralen Unterkünften im Landkreis Pfaffenhofen befanden sich zum Jahresende 2019 672 (im Vorjahr: 866) Personen, davon 499 Asylbewerber im laufenden Asylverfahren und 173 Menschen mit positiv abgeschlossenem Asylverfahren, sogenannte Fehlbeleger. Die Personen stammen hauptsächlich aus Afghanistan (279), Nigeria (122) und Pakistan (93). In privaten Wohnräumen haben zudem insgesamt 645 Personen mit Fluchthintergrund eine Bleibe gefunden. Bei 572 von diesen ist das Asylverfahren bereits positiv abgeschlossen. Insgesamt befinden sich derzeit im Landkreis 745 Personen, bei denen das Asylverfahren positiv entschieden wurde bzw. die einen humanitären Aufenthaltstitel erlangt haben. Bei 336 Personen wurde das Asylverfahren negativ entschieden. In fast allen Fällen wurden hier Rechtsmittel gegen den ablehnenden Bescheid eingelegt oder es findet eine Reisefähigkeitsüberprüfung anhand von fachärztlichen Gutachten statt. Bei 193 Personen wurde das Asylverfahren verwaltungsgerichtlich unanfechtbar negativ abgeschlossen. Die Rückführung in die jeweiligen Heimatländer wird oftmals durch die fehlenden heimatstaatlichen Dokumente erschwert. Von 52 Anfragen hinsichtlich einer Ausbildungsgenehmigung konnten letztendlich 15 gestellte Anträge positiv entschieden werden. Insgesamt befinden sich 230 Asylbewerber und Geduldete, die in dezentralen Unterkünften leben, in einem Beschäftigungsverhältnis. Die Beschäftigungsquote liegt bei 34 Prozent.

Neun Personen haben die Bundesrepublik Deutschland 2019 freiwillig verlassen. Hauptsächlicher Grund waren die geringen Anerkennungsquoten bei manchen Ländern.

Zudem mussten elf Sicherungshaftanträge wegen Fluchtgefahr zur Sicherstellung der Rücküberstellung gestellt werden. In 14 Fällen erfolgte eine Abschiebung in das Heimatland.