144.600 Hähnchen aus Eschelbach


 
Die Entscheidung über den Antrag auf Erweiterung des bestehenden Geflügelmastbetriebs in Eschelbach wurde heute öffentlich bekannt gemacht. 

(ir) Durch die öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt des Landratsamts und in der Tageszeitung wurden die Nachbarn und die Öffentlichkeit über die Genehmigung sowie deren wesentliche Inhalte unterrichtet. Ferner wird dargelegt, wo der Genehmigungsbescheid mit Begründung innerhalb der nächsten zwei Wochen eingesehen werden kann.

Die Antragsteller erhalten mit dem Bescheid die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, die bestehenden Stallungen zu ändern sowie zwei neue Hähnchenmastställe zu errichten und zu betreiben mit einem Gesamttierbestand von 144.600 Masthähnchenplätzen.



Durch die öffentliche Zustellung wird mit dem Ende der Auslegungsfrist am 26. Juli 2017 die Rechtsbehelfsfrist sowohl den Einwendern gegenüber, als auch den Personen gegenüber zum Laufen gebracht, die keine Einwendungen erhoben haben. Danach kann innerhalb eines Monats Klage gegen den Bescheid erhoben werden.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde mit zahlreichen Nebenbestimmungen, insbesondere zum Baurecht, zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz, zum anlagenbezogenen Gewässerschutz, zum Schutz der Arbeitnehmer, zum Bodenschutz und zum Naturschutz versehen. Damit soll sichergestellt werden, dass im Einwirkungsbereich der Anlage schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und für die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden.

Da im Rahmen der Planung sowie durch Gutachten alle Voraussetzungen erfüllt werden können, hatten die Antragsteller einen Anspruch auf Genehmigung.