Abfallentsorgungsgebühren sind fällig



Das Landratsamt erinnert an die Entrichtung der Entsorgungsgebühren.

(ir) Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen mitteilt, wurde die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2021 am 15. Februar 2021 zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid von 2020 beziehungsweise den danach ergangenen Gebührenbescheiden.



Zahlungen können auf das nachfolgende Konto vorgenommen werden: Sparkasse Pfaffenhofen, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70. Bei Überweisung oder Einzahlung auf das vorgenannte Konto wird gebeten, in jedem Fall die auf dem Gebührenbescheid angegebene Kundennummer anzugeben.



Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren zu ersparen, wird um genaue Einhaltung der Zahlungstermine gebeten. Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Nebenkosten erhoben. Bei Gebührenzahlern mit entsprechendem Lastschriftmandat werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.