Abfallentsorgungsgebühren werden fällig



Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, wird die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2017 am 15. Februar fällig.

(ir) Soweit dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWP) kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, hat der Gebührenschuldner fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen 15. Februar und am 15. Juli eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP zu entrichten. Bei Gebührenzahlern mit entsprechendem Lastschriftmandat werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.

Sollte dem AWP bis Freitag, 03. Februar 2017 kein SEPA-Mandat für die Fälligkeit ab 15. Februar 2017 erteilt worden sein, müssen die fälligen Abfallgebühren überwiesen werden. Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2016 beziehungsweise den danach ergangenen Gebührenbescheiden.



Für bargeldlose Zahlungen ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm
BIC: BYLADEM1PAF
IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70



Bareinzahlungen können in der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebs, Raiffeisenstraße 19 in Pfaffenhofen, aus kassentechnischen Gründen nur am Mittwoch, 15. Februar 2017 von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr angenommen werden.

„Bei Nichtbeachtung der Fälligkeitsfrist wird der geschuldete Betrag zuzüglich entstehender Nebenkosten erhoben“, so eine Sprecherin der Pfaffenhofener Landratsamtes.