Abfallentsorgungsgebühren werden fällig


 
Zum 15. Februar müssen im Landkreis Pfaffenhofen die Landkreisgebühren bezahlt werden.

(ir) Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, wird die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2018 am 15. Februar fällig. Soweit dem AWP kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, hat der Gebührenschuldner fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen 15. Februar und 15. Juli eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP zu entrichten. Bei Gebührenzahlern mit entsprechendem Lastschriftmandat werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht. Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2016 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden.



Für bargeldlose Zahlungen ist folgende Bankverbindung zu nutzen: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70

Bareinzahlungen werden in der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebs, Raiffeisenstraße 19 in Pfaffenhofen während der Öffnungszeiten angenommen.

Bei Nichtbeachtung der Fälligkeitsfrist wird der geschuldete Betrag zuzüglich entstehender Nebenkosten erhoben.