Ausgangsbeschränkungen für den Freistaat Bayern



Bürgertelefon des Pfaffenhofener Landratsamts auch heute und am Wochenende erreichbar.

(ir) Für alle Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Bayern gelten ab Samstag, 0:00 Uhr Ausgangsbeschränkungen, die in der heute Mittag veröffentlichten Allgemeinverfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums näher definiert sind. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-pfaffenhofen.de auf der Sonderseite „Informationen zum Coronavirus“ eingestellt.



Für insbesondere daraus resultierende Fragen sowie allgemeine Fragen zur aktuellen Lage im Landkreis ist das Bürgertelefon des Landratsamts unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-2 60 auch heute, Freitag, 20. März 2020 noch bis 16:30 Uhr sowie am Samstag und Sonntag, jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt. Bitte beachten Sie, dass konkrete medizinische Fachfragen nicht beantwortet werden können. Wegen der hohen Nachfrage kann es zu Wartezeiten kommen.



Aus der Allgemeinverfügung geht im Übrigen noch nicht hervor, ob und wie Berufspendler ihre Fahrt zum Arbeitgeber nachweisen müssen. Vorsorglich ist ein Mustertext für eine Bescheinigung auf den Seiten des Kommunalunternehmens Strukturentwicklung unter www.kus-pfaffenhofen.de eingestellt.