Ausländerzahl leicht gesunken


 
Die Zahl der im Landkreis Pfaffenhofen lebenden Ausländer ging leicht zurück.

(ir) Zum Stichtag 31. Dezember 2017 lebten im Landkreis Pfaffenhofen insgesamt 13.267 Ausländer. Wie die Ausländerbehörde am Landratsamt mitteilt, bedeutet dies einen Rückgang um 100 Menschen gegenüber dem Vorjahr. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung des Landkreises betrug zum Jahresende 10,61 Prozent, im Vorjahr 10,77 Prozent.

Im Landkreis Pfaffenhofen leben Ausländer aus 134 verschiedenen Nationen. Die meisten, nämlich 1.611 Menschen stammen aus Rumänien, 1.610 Menschen aus der Türkei und 1.454 Menschen aus Polen. Danach folgen Bulgarien, Ungarn, Italien, der Kosovo und Österreich.



In den dezentralen Unterkünften im Landkreis Pfaffenhofen befanden sich zum Jahresende 2017 989 Menschen. Im Vorjahr waren es 1.316. Insgesamt 160 Personen hauptsächlich aus Afghanistan und Syrien stammend, haben 2017 ein Bleiberecht bekommen - entweder durch Asylanerkennung, Flüchtlingsschutz oder auf Grund sonstiger Schutzrechte. Im Jahr zuvor waren es 354.

491 Menschen befinden sich derzeit im Landkreis, bei denen das Asylverfahren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge negativ entschieden wurde. Die Zahl der abgelehnten Asylbewerber hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr mit 175 Menschen nahezu verdreifacht. In fast allen Fällen wurden gegen den abschlägigen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht eingereicht oder es findet eine Reisefähigkeitsüberprüfung anhand von fachärztlichen Gutachten statt. Bei 45 Menschen wurde das Asylverfahren verwaltungsgerichtlich unanfechtbar negativ abgeschlossen. Die Rückführung in die jeweiligen Heimatländer wird oftmals durch die fehlenden heimatstaatlichen Dokumente erschwert. In sieben Fällen kann von einer Aufenthaltsbeendigung abgesehen werden, da sich die Personen in einem Ausbildungsverhältnis befinden und eine sogenannte Ausbildungsduldung erteilt wurde.

Im Wege der Einbürgerung erhielten letztes Jahr 122 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit. 2016 waren es 120 Ausländer. Im Geburtserwerb haben 64 Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zu ihrer Heimatstaatsangehörigkeit erworben. Diese im Inland geborenen Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit haben die Option, mit Vollendung des 21. Lebensjahres die doppelte Staatsangehörigkeit zu behalten, sofern sie acht Jahre Inlandsaufenthalt nachweisen können oder ein deutscher Schul- oder Berufsabschluss vorliegt.



Mit Inkrafttreten der Integrationskursverordnung 2005 werden Ausländer, die neu ins Bundesgebiet einreisen und deren Aufenthalt auf Dauer angelegt ist, zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen. Zudem werden schon seit längerem in Deutschland aufenthaltsberechtigte Ausländer mit erkennbar hohem Integrationsbedarf oder Sozialleistungsbezieher mit geringen Sprachkenntnissen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Im Jahr 2017 sind dazu 208 Verpflichtungen ausgesprochen worden, 2016 waren es 332. Sanktionsmaßnahmen waren wegen fehlender Mitwirkung in 19 Fällen notwendig.

Die sogenannte Reichsbürgerbewegung hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde auch 2017 wieder sehr beschäftigt. Der bei deren Anhängern beliebte Staatsangehörigkeitsausweis wurde im Jahr 2017 18 Mal ausgestellt. Im Jahr zuvor waren es 36 Antragsteller.