Ausweitung der Testpflicht bei Saisonarbeitskräften



Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat mit Allgemeinverfügung vom Dienstag dieser Woche kurzfristig eine Verschärfung der Testpflicht angeordnet. 

(ir) Wie das Landratsamt von Pfaffenhofen mitteilte, gilt eine Testpflicht nunmehr nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten (einschließlich der unentgeltlich tätigen Mitarbeiter, wie zum Beispiel Familienmitgliedern), sondern jetzt auch für Betriebe mit drei oder mehr Leiharbeitnehmern, Beschäftigten eines Werkunternehmens oder Saisonarbeitskräften.



Bitte beachten Sie, dass die Testpflicht nur für die Leiharbeitnehmer, Beschäftigte eines Werkunternehmers und Saisonarbeitskräfte gilt, nicht aber beispielsweise für die Familienangehörigen und den Betreiber selbst.



Unabhängig davon besteht bei der Einreise aus einem Risikogebiet immer eine Testpflicht sowie die Verpflichtung, die Einreise dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Das Gesundheitsamt wird die landwirtschaftlichen Betriebe über den Hopfenpflanzerverband und den Bauernverband nochmals mit einem klarstellenden Schreiben informieren.



Bei Fragen steht das Landratsamt Pfaffenhofen telefonisch unter den Nummern (0 84 41) 27-14 39 oder (0 84 41) 27-2 09 zur Verfügung. Anfragen per E-Mail können an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gestellt werden.