Bürgerfreundliches Zulassungsverfahren



Landkreisübergreifende Kfz-Zulassung jetzt auch im Bereich Eichstätt-Pfaffenhofen möglich.

(ir) Seit 1. Februar ist es für Bürgerinnen und Bürger aus den Landkreisen Eichstätt und Pfaffenhofen möglich, Zulassungsvorgänge nicht mehr nur bei der für den Wohnort des Fahrzeughalters zuständigen Zulassungsbehörde, sondern auch bei der jeweils anderen Zulassungsbehörde vorzunehmen. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung haben jetzt Pfaffenhofens Landrat Martin Wolf und sein Eichstätter Kollege Anton Knapp unterzeichnet.



„Das Zulassungsverfahren wird durch die kürzeren Wege und die Zeitersparnis damit noch bürgerfreundlicher“, freut sich Martin Wolf. Fahrzeughalter könnten ihre Zulassungsvorgänge dort erledigen, wo sie gerne möchten, zum Beispiel auch am Ort ihres Arbeitsplatzes und nicht nur am Wohnort. Vorteile würden sich durch die Zusammenarbeit auch für Kraftfahrzeughändler, Versicherungsvertreter und Zulassungsdienste ergeben. Diese könnten Zulassungsvorgänge von beiden Zulassungsbezirken bei einer der zwei Behörden erledigen. Die Kooperationsvereinbarung gilt zunächst für drei Jahre.



Seit Juli 2014 gibt es bereits eine weitere entsprechende Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Ingolstadt sowie den Landkreisen Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen. Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Pfaffenhofen haben damit jetzt die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge entweder in Pfaffenhofen, Ingolstadt, Neuburg-Schrobenhausen oder nunmehr auch in Eichstätt zuzulassen.