Die Deutsche Rentenversicherung informiert


 
Die Zahlung von freiwilligen Rentenbeiträgen für das Jahr 2017 ist noch möglich.

(ir) Wie die Deutsche Rentenversicherung in Bayern informiert, müssen freiwillige Beiträge für das Jahr 2017 spätestens bis zum 3. April 2018 eingezahlt sein. „Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung können in Deutschland lebende Personen zahlen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind“, erläutert Lorenz Lochhuber, Leiter des Sachgebiets Besondere Soziale Angelegenheiten am Pfaffenhofener Landratsamt.



Seit dem 1. Januar 2017 können auch Altersvollrentner bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen, um ihre Rente weiter zu erhöhen. Der monatliche Beitrag kann zwischen dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.187,45 Euro in beliebiger Höhe gezahlt werden.



Lochhuber: „Freiwillige Beiträge können wichtig sein, um den Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten, die Wartezeit für eine Altersrente oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Rehaleistungen zu erfüllen.“

Weitere Informationen zum Thema gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon unter der Rufnummer (08 00) 1 00 04 80 88.