Auch in diesem Jahr sollen wieder langjährig ehrenamtlich tätige Bürgerinnen
und Bürger aus Sport- und Schützenvereinen im Landkreis Pfaffenhofen im Rahmen
eines Ehrenabends für ihren besonderen Einsatz gewürdigt werden.
Vorgeschlagen werden können Personen, die z. B. das Amt des 1. Vorsitzenden 15
Jahre, des 2. oder 3. Vorsitzenden, Hauptkassiers, Schriftführers, Jugendleiters
oder Abteilungsleiters 20 Jahre ausüben oder bis vor zwei Jahren noch inne
gehabt haben.
Ebenso können Personen geehrt werden, die aktiv,
ehrenamtlich und in besonderer Weise 25 Jahre im Verein tätig waren bzw. immer
noch sind. Diese Richtlinien wurden unter Federführung der Sportkommission des
Landkreises ausgearbeitet und vom Pfaffenhofener Kreistag beschlossen.
Diese Richtlinien können im Büro des Landrats unter der Telefonnummer (0 84 41)
2 73 94 oder per E-Mail unter
Das Landratsamt
bittet daher alle Sport- und Schützenvereine des Landkreises Pfaffenhofen, die
noch kein gesondertes Anschreiben erhalten haben, ihre für oben genannte Ehrung
in Frage kommenden Personen, unter Beachtung und Zugrundelegung der maßgeblichen
Richtlinien, bis spätestens 20. September 2015 dem Landratsamt Pfaffenhofen,
Büro Landrat, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen, vorzuschlagen.