FFP2-Maskenpflicht für Besucher des Landratsamts



Im Pfaffenhofener Landratsamt muss bei persönlicher Vorsprache eine FFP2-Maske getragen werden.

(ir) In Anlehnung an die für den Einzelhandel geltenden Regelungen sind Besucher des Pfaffenhofener Landratsamts bei persönlichen Vorsprachen ab Montag, 18. Januar 2021 verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Diese Regelung gilt für alle Dienststellen des Landratsamtes.



Nachdem davon auszugehen ist, dass Anfang der Woche noch nicht jeder mit einer FFP2-Maske ausgestattet ist, können Bürgerinnen und Bürger in der Woche vom 18. Januar 2021 bis 22. Januar 2021 im Einzelfall Termine auch mit einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung wahrnehmen.



Persönlicher Parteiverkehr ist weiterhin nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich in Anliegen telefonisch oder per E-Mail an das Landratsamt zu wenden. Die Zulassungs- und Führerscheinbehörde ist hingegen in gewohnter Weise geöffnet.