Herdentiere in Einzelhaft



Aktuell werden verstärkt Kontrollen bei Freilandhaltungen von Tieren durchgeführt.

(ir) Zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest führt das Veterinäramt des Landratsamtes Pfaffenhofen derzeit verstärkte Kontrollen der Biosicherheitsmaßnahmen in Schweinebeständen durch. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf den Freilandhaltungen. Vereinzelt werden dabei neben tierseuchen- auch tierschutzrechtliche Mängel festgestellt.

Das Veterinäramt das Landkreises Pfaffenhofen weist deshalb darauf hin, dass eine Einzelhaltung von Tieren (zum Beispiel Schweine, Rinder und Pferde) nicht artgerecht ist. Üblicherweise leben diese Tierarten in Gruppen (Sozialverbänden) zusammen. Die Einzelhaltung verstößt deshalb gegen die maßgebenden Leitlinien und das Tierschutzgesetz.



Das Veterinäramt ist auf Grund seiner rechtlich zugewiesenen Aufgaben verpflichtet, ihm bekannte Verstöße gegen das Tierschutzgesetz abzustellen. Als Lösung bietet sich zur Vergesellschaftung eine Tierbestandsergänzung oder die Abgabe des Tieres zu einem Partner an. Nur mit einem artgleichen Sozialpartner kann das für das Tierwohl unverzichtbare Sozial-, Ruhe- und Schlaf-, Nahrungsaufnahme und Komfortverhalten artgerecht ausgelebt werden.

Eine Einzelhaltung dieser Tierarten ist nur in sehr begründeten Einzelfällen möglich. So zum Beispiel, wenn eine Vergesellschaftung mit artgleichen Partnern mehrfach versucht, aber nicht zum Erfolg geführt hat.



Oft ist der Tierhalter mit der Aufgabe der Partnersuche für sein Tier oder der Suche nach einer passenden Abgabemöglichkeit überfordert. Dann hilft, obwohl das nicht verpflichtend wäre gegebenenfalls das Veterinäramt mit seinen Kontakten aus. So konnten in den letzten Monaten für insgesamt acht Schweine neue Artgenossen beziehungsweise eine tierschutzgerechte Unterbringung gefunden werden.

Auch für das medial bereits behandelte Schwein „Ida“ war das Veterinäramt tätig. Erst wurde für die Beseitigung der tierseuchenrechtlichen Mängel im Bestand gesorgt, dann wurde, nach der anfänglichen Weigerung des Tierhalters, dem Schwein einen Partner zu stellen, die Vermittlung an Gut Aiderbichl oder die Vergesellschaftung mit zwei rassegleichen Schweinen in einer Biofreilandhaltung im Landkreis angeboten.