Lockerungen bei Saisonarbeitern



Zur Sicherstellung der Grundversorgung behandelt das Landratsamt die Anfragen bevorzugt.

(ir) Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat Vollzugslockerungen bei der Saisonbeschäftigung verfügt, nachdem die Land- und Ernährungswirtschaft im Rahmen der Corona-Krise als systemrelevante Infrastruktur eingestuft wurde. Dies hat zur Folge, dass neben Asylbewerbern, die grundsätzlich Anspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis haben, nun auch Personen, die im Besitz einer aufenthaltsrechtlichen Duldung sind, also abgelehnten und ausreisepflichtigen Ausländern, die Tätigkeit als Erntehelfer genehmigt werden kann.



Bei der einzelfallbezogenen Ermessensprüfung wird als gewichtiger positiver Punkt nun die Aufnahme einer Beschäftigung als Erntehelfer berücksichtigt. Ausschlussgründe stellen nur Straftaten, Identitätstäuschungen oder zum Beispiel die Herkunft aus einem sicheren Staat dar. Weiter können Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit, die nun infolge der Krise ausgestellt worden sind, eine Arbeitsgenehmigung als Erntehelfer beantragen.



Soweit ein Betrieb geeignete Arbeiter gefunden hat, muss vor Beschäftigungsbeginn Kontakt mit der Ausländerbehörde des Landkreises Pfaffenhofen unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-5 62 aufgenommen werden. Zur Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung werden diese Anfragen bevorzugt behandelt.