Maskenpflicht an den Wertstoffhöfen



Der AWP informiert darüber, dass ab kommendem Montag auf den Wertstoffhöfen des Landkreises unbedingt Mund-Nasenschutzmasken getragen werden müssen.

(ir) Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, gilt an den Wertstoffhöfen und Grüngutsammelstellen im Landkreis Pfaffenhofen ab Montag, 18. Mai 2020 eine Maskenpflicht. „Die Einrichtungen werden nach wie vor sehr stark besucht. Zum gegenseitigen Schutz müssen sowohl unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Bürgerinnen und Bürger eine Mund- und Nasenbedeckung tragen“, so AWP-Werkleiterin Elke Müller.



Zudem sind natürlich weiterhin die allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregelungen zu beachten. Der AWP folgt mit der Maskenpflicht einer Empfehlung des Bayerisches Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.