Mehr Menschen unter Betreuung



1.355 Personen stehen im Landkreis Pfaffenhofen unter gesetzlicher Betreuung.

Insgesamt standen Ende letzten Jahres im Landkreis Pfaffenhofen 1.355 Personen unter gesetzlicher Betreuung. Im Vorjahr waren es Vorjahr: 1.306 Menschen. Dies teilte Richard Lechner, Leiter der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Pfaffenhofen jetzt mit. Bei einer Betreuung wird einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, eine Person, ein sogenannter Betreuer, zur Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertritt. Die Bestellung erfolgt nicht durch die Betreuungsbehörde am Landratsamt, sondern durch das Betreuungsgericht am Amtsgericht.



„Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde des Landkreises Pfaffenhofen ist dabei die Betreuungsgerichtshilfe, das heißt die Sachverhaltsaufklärung einschließlich dem Betreuervorschlag als Entscheidungsvoraussetzung für den Betreuungsrichter“, so Richard Lechner. Im letzten Jahr verzeichnete die Betreuungsbehörde eine enorme Zunahme im Bereich dieser Sachermittlungsaufträge. Die Zahl der Fälle stieg von 357 auf 476. Richard Lechner: „Bei der Auswahl der Betreuer versuchen wir möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen. In der Regel übernehmen Angehörige wie Ehepartner oder Kinder die Aufgaben des Betreuers. Falls sich keine geeignete Person findet, wird ein Berufsbetreuer bestellt.“