(ir) 1.306 Personen stehen im Landkreis Pfaffenhofen unter gesetzlicher
Betreuung.
Insgesamt standen Ende letzten Jahres 1.306 Personen im
Landkreis Pfaffenhofen unter gesetzlicher Betreuung. Im Vorjahr waren es 1.304
Personen. Dies teilte Richard Lechner, der Leiter der Betreuungsbehörde des
Landratsamtes Pfaffenhofen jetzt mit. Bei einer Betreuung wird einem
Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Behinderung, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise
nicht mehr selbst besorgen kann, eine Person, ein sogenannter Betreuer, zur
Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertritt. Die Bestellung erfolgt nicht durch
die Betreuungsbehörde Landratsamt, sondern durch das Betreuungsgericht am
Amtsgericht.
„Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde des Landkreises
Pfaffenhofen ist dabei die Betreuungsgerichtshilfe, das heißt, die
Sachverhaltsaufklärung einschließlich dem Betreuervorschlag als
Entscheidungsvoraussetzung für den Betreuungsrichter“, so Richard Lechner. Im
letzten Jahr verzeichnete die Betreuungsbehörde eine leichte Zunahme im Bereich
dieser Sachermittlungsaufträge. Die Zahl der Fälle stieg von 309 auf 357.
Richard Lechner: „Bei der Auswahl der Betreuer versuchen wir möglichst dem
Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen. In der Regel übernehmen Angehörige wie
Ehepartner oder Kinder die Aufgaben des Betreuers. Falls sich keine geeignete
Person findet, wird ein Berufsbetreuer bestellt.“