Meldung aus der Betreuungsbehörde

(ir) 1.306 Personen stehen im Landkreis Pfaffenhofen unter gesetzlicher Betreuung.

Insgesamt standen Ende letzten Jahres 1.306 Personen im Landkreis Pfaffenhofen unter gesetzlicher Betreuung. Im Vorjahr waren es 1.304 Personen. Dies teilte Richard Lechner, der Leiter der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Pfaffenhofen jetzt mit. Bei einer Betreuung wird einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, eine Person, ein sogenannter Betreuer, zur Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertritt. Die Bestellung erfolgt nicht durch die Betreuungsbehörde Landratsamt, sondern durch das Betreuungsgericht am Amtsgericht.
„Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde des Landkreises Pfaffenhofen ist dabei die Betreuungsgerichtshilfe, das heißt, die Sachverhaltsaufklärung einschließlich dem Betreuervorschlag als Entscheidungsvoraussetzung für den Betreuungsrichter“, so Richard Lechner. Im letzten Jahr verzeichnete die Betreuungsbehörde eine leichte Zunahme im Bereich dieser Sachermittlungsaufträge. Die Zahl der Fälle stieg von 309 auf 357.
Richard Lechner: „Bei der Auswahl der Betreuer versuchen wir möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen. In der Regel übernehmen Angehörige wie Ehepartner oder Kinder die Aufgaben des Betreuers. Falls sich keine geeignete Person findet, wird ein Berufsbetreuer bestellt.“