Regelungen für Schulen und Kitas in der kommenden Woche



Der Inzidenzwert im Landkreis Pfaffenhofen beträgt am Freitag 138,8.

(ir) Der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Pfaffenhofen liegt am heutigen Freitag, 9. April 2021 laut RKI bei 138,8 und damit über der 100er-Marke. Damit gelten für die Schulen und Kindertagesbetreuungsangebote im Landkreis Pfaffenhofen ab Montag, 12. April 2021 folgende Regelungen:



In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls findet Wechselunterricht statt.



Am Präsenzunterricht und an den Präsenzphasen im Wechselunterricht dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Schnelltest dürfen höchstens 48 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein.



Diese Testpflicht gilt ebenso für Lehrkräfte und das weitere an der Schule tätige Personal. Über den genauen Ablauf der Tests an den Schulen werden die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte über ihre Schule informiert.
An allen übrigen Schulen und Jahrgangsstufen, einschließlich der Grundschulstufe, findet Distanzunterricht statt.



Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen sind geschlossen. Eine Notbetreuung ist möglich. Es wird an die Eltern appelliert, diese aber tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies unbedingt notwendig ist. Dies ist zum Beispiel dann nicht der Fall, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld auch anderweitig sichergestellt werden kann. Diese Regelungen gelten für die gesamte Kalenderwoche von Montag, 12. April 2021 bis Sonntag, 18. April 2021.